ZDB: Bund und Länder blockieren Investitionsanreize
BERLIN, 18.01.12 – Bund und Länder sind sich weiterhin nicht einig darüber, ob energetische Sanierungen an Wohngebäuden steuerlich gefördert werden sollen. Das Gesetz darüber hängt noch immer im Vermittlungsverfahren fest. Das Baugewerbe zeigt sich verärgert.
Das vom Bundestag bereits Ende Juni 2011 beschlossene Gesetz zur steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden befindet sich weiter im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. „Angesichts einer sich eintrübenden Konjunktur und einer deutlich schwächeren Exportdynamik verstehen wir nicht, warum Bund und Länder sich über wichtige investitionsfördernde Maßnahmen nicht verständigen können, die die Binnennachfrage und damit die Konjunktur insgesamt stärken würden,“ sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, heute in Berlin. „In den vergangenen Tagen mag zwar der Eindruck entstanden sein, dass sich der Wohnungsbau vom Sorgenkind zum Wunderkind entwickelt hat; aber der Eindruck täuscht“, so Pakleppa. Die positive Entwicklung am Wohnungsmarkt könne sich bei eintrübender Konjunktur schnell ins Gegenteil verkehren. Daher brauche die Bauwirtschaft Investitionsanreize.
Wohnungsbauförderung zu Lasten der energetischen Sanierung
Ein ähnliches „Schwarze-Peter-Spiel“ finde derzeit bei der sozialen Wohnungsbauförderung statt, so Pakleppa weiter: „Der Bund versucht in den Gesprächen mit den Ländern zur Fortführung der sozialen Wohnraumförderung über 2013 hinaus, Bundesmittel im Bereich der CO2-Gebäudesanierung und der Städtebauförderung zur Anrechnung zu bringen. Sozialer Wohnungsbau und energetische Sanierung stehen in keinerlei Zusammenhang. Angesichts der Wohnungsengpässe, die es nicht mehr nur in den Ballungsräumen gibt, muss in den nächsten Jahren deutlich mehr in den sozialen Wohnungsbau investiert werden.“
Keine Einigung über kommunale Infrastruktur
Streit gibt es zudem im Bereich der kommunalen Verkehrsinfrastruktur: Hier wolle das Bundesfinanzministerium seine klassische Verkehrsinvestitionslinie in Anrechnung bringen, die auch Einfluss auf die kommunale Ebene habe, so der ZDB-Hauptgeschäftsführer.
Zum Hintergrund: Nach dem sog. Entflechtungsgesetz zahlt der Bund den Ländern 518 Mio. Euro pro Jahr als Ausgleich dafür, dass die soziale Wohnungsbauförderung nach der Föderalismusreform allein Ländersache und nicht mehr Bundesangelegenheit ist. Für die kommunale Infrastruktur zahlt der Bund jährlich 1,33 Mrd. Euro an die Länder, wovon 700 bis 800 Mio. Euro in den Straßenbau fließen. Das Gesetz läuft nur bis 2013. Bund und Länder verhandeln derzeit über eine Nachfolgeregelung für den Zeitraum 2014 bis 2019. Dieses „Schwarze-Peter-Spiel“ verhindere notwendige Investitionen, die auf kommunaler Ebene dringend geboten wären, so Pakleppa. Bund und Länder müssten sich endlich einigen.