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Elbphilharmonie:

Hochtief klagt gegen 40-Millionen-Vertragsstrafe

ESSEN, 25.01.12 – Ob Hochtief wegen der Bauzeitverlängerung der Elbphilharmonie eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 Millionen Euro zahlen muss, lässt der Baukonzern jetzt gerichtlich klären. Gestern hat Hochtief vor dem Landgericht Hamburg Klage eingereicht.

Hochtief argumentiert unter anderem damit, dass ursprünglich vereinbarte Termine wegen zahlreicher Planungsverzüge, Planungsänderungen und verspäteter Entscheidungen des Bauherrn längst keine Gültigkeit mehr hätten. Für einige Bauteile seien Unterlagen mehrere Monate, zum Teil über ein Jahr zu spät vorgelegt worden, so der Konzern. So habe man am 13. Dezember 2011, fast fünf Jahre nach dem Baustart, neue Pläne erhalten, die unter anderem für die Foyers des Konzertbereichs eine komplette Umstellung der Kühlung vorsähen. „Bislang sollten die Kühleinheiten in die Decken integriert werden“, hieß es aus dem Konzern. „Jetzt sollen die Anlagen in die Wände eingebaut werden. Es ist widersprüchlich, wenn der Bauherr gleichzeitig verlangt, dass das Gebäude zu diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellt sein soll.“

Die 40 Millionen Euro für elf Monate Bauverzögerung hatte die Hansestadt Hamburg der Elbphilharmonie-Objektgesellschaft Adamanta in Rechnung gestellt. 200.000 Euro pro Tag Verzögerung soll demnach die Adamanta, an der die Commerzbank-Tochter Commerz Real und Hochtief selbst beteiligt sind, zahlen. Die Schadensersatzforderungen gingen an die Projektgesellschaft, die diese an Hochtief weiterreichte. Die Klage reichte Hochtief Solutions gegen die Elbphilharmonie-Objektgesellschaft Adamanta ein.
"Die unbegründeten Forderungen des städtischen Bauherrn zwingen uns zu diesem rechtlichen Schritt,“ sagte dazu Hochtief-Vorstandsmitglied Rainer Eichholz. „Wir sind aber weiterhin an einer Lösung der strukturellen Probleme und an einer schnellen Fertigstellung des Gebäudes interessiert. Dazu wollen wir gemeinsam mit der Stadt nach außergerichtlichen Wegen suchen."