Schwarzarbeit:
Chefin einer Trockenbaufirma kommt mit Bewährung davon
AUGSBURG, 10.07.12 - Zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden hat das Amtsgericht Kaufbeuren die 52-jährige Geschäftsführerin eines ostallgäuischen Trockenbaubetriebes verurteilt. Sie hatte ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung über rund zwei Jahre fünf polnische Trockenbauer beschäftigt.
Den Sozialkassen habe sie damit rund 95.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten, teilte das Hauptzollamt Augsburg mit. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die angeblich selbstständigen Trockenbauer seien dem Zoll bereits im vergangenen Jahr bei einer Baustellenkontrolle in Mindelheim aufgefallen. Zum Schein hatten sie in verschiedenen Städten Deutschlands Gewerbe angemeldet. Bei ihren Firmensitzen habe es sich aber lediglich um Briefkästen beziehungsweise um ein Postfach bei einer Versicherungsagentur gehandelt. Von einer "selbstständigen Tätigkeit" habe keine Rede sein können, so das Hauptzollamt.
Die Angeklagte hatte zudem einem Arbeiter eine falsche Nebenverdienstbescheinigung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit ausgestellt. So konnte sich dieser Arbeitslosengeld erschleichen. bb