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Vorschriften für die Vergabepraxis

Das öffentliche Auftragswesen ist durch zahlreiche national und europaweit geltende Vorschriften geregelt.

Hier finden Sie wichtige Rechtsvorschriften und Links für die Ausschreibung und Vergabe.

Vergaberecht der EU

Richtlinie 2004/18/EG
Die Richtline 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge regelt die Vergaben staatlicher Auftraggeber.

Richtlinie 2004/17/EG
Die Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste regelt die Vergaben der Sektorenauftraggeber.

CPV-Codes –Common Procurement Vocabulary
Die CPV-Nomenklatur- das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge - muss bei europaweiten Ausschreibungen in den EU-Standardformularen zur Leistungsklassifizierung verwendet werden.

EU-Standardformulare
eNotices
In der "Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 der Kommission vom 19. August 2011 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005" sind die Standardformulare aufgeführt, die seit 16. September für die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt zu verwenden sind. 
Die Durchführungsverordnung wurde am 27.8.2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


Vergaberecht in der Bundesrepublik Deutschland

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält die allgemeinen Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe und regelt das Verfahren zur Nachprüfung der Vergabeverfahren.
Stand: 7.12.2012.

Vergabeverordnung (VgV) 2012
(mit den Änderungen der sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.07.2012, BGBl. I S. 1508)
Die Vergabeverordnung enthält wesentliche Bestimmungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts in Deutschland und stellt die Verbindung zwischen GWB und Vergabe- und Vertragsordnungen her.
Stand Juli 2012
in Kraft seit 19.07.2012, BGBl. I Nr. 33 S. 1508

Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
Die VSVgV setzt die Verfahrensvorschriften der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit in nationales Recht um.
Die VSVgV gilt uneingeschränkt für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Für die Vergabe von Bauaufträgen gelten ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen des Teils 1 sowie die Teile 3, 4 und 5 der VSVgV.
In Kraft seit 19.7.2012.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) 2012
Die VOB/A enthält die allgemeinen Bestimmungen zur Vergabe von Bauleistungen unterhalb (1. Abschnitt) und oberhalb der EU-Schwellenwerte (2. Abschnitt: VOB/A-EG) und Vergabebestimmungen für den Bereich Verteidigung und Sicherheit (3. Abschnitt: VOB/A - VS). 
In Kraft seit 19.7.2012.

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)
Die VOL/A enthält die allgemeinen Bestimmungen zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb  und oberhalb der EU-Schwellenwerte. 
Die VOL/A 2009 wurde veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2009.

Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Die VOF findet Anwendung auf die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden.
Mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Änderung der Vergabeverordnung am 11. Juni 2010 wird die VOF 2009 verbindlich vorgeschrieben.
Die VOF 2009 wurde veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2009

Sektorenverordung (SektVO)
Die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung enthält Vergaberegeln für Bau-/Liefer- und Dienstleistungen einschließlich der freiberuflichen Dienstleistungen. Sie gilt für alle Sektorenauftraggeber. Die Sektorenverordnung ist am 29.09.2009 in Kraft getreten.
Stand: 7.12.2011.


EU-Schwellenwerte ab 1.1.2012:

Ab 1.1.2012 gelten folgende Netto-Schwellenwerte:
 
• Bauaufträge: 5.000.000 Euro
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 Euro
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektoren: 400.000 Euro
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 400.000 Euro
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 130.000 Euro

Die Schwellenwerte finden Sie hier.
Die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.
Die Bekanntmachung der EU-Schwellenwerte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu den EU-Schwellenwerten für VS-Vergaben finden Sie hier.
 

Wertgrenzen 2013 für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben

Auch 2013 weichen die Wertgrenzen zur Anwendung der beschränkten Ausschreibung und freihändigen Vergabe stark voneinander ab. Die Auftragsberatungsstellen haben eine Übersicht über die in Bund und Ländern geltenden Wertgrenzen zusammengestellt.

Vergabehandbücher

Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes
(VHB 2008 - Stand August 2012)
Das Vergabehandbuch (VHB) wird bei der Durchführung von Bauvorhaben des Bundes als Arbeitsmittel für die Vergabe und vertragliche Abwicklung von Bauleistungen genutzt. Das VHB setzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A und B um. Sie schafft die Vorraussetzung für eine weitestgehend einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren.

Vergabehandbücher zum Straßen- und Brückenbau
(HVA-StB)
Die Handbücher "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA B-StB),  "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA L-StB)" und  "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB)" sind vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr (S), herausgegebene Loseblatt-Sammlungen von Regelungen zur Vertragsgestaltung für die Vergabe von Aufträgen und die Abwicklung von Verträgen über Bauleistungen nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)", "Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (VOL)" bzw. "Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)".